Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienhäuser Geli
Inhaber und Vermieter: Angelika und Friedhelm Jansen, Berliner Str. 24 17438 Wolgast
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur zeitweiligen Überlassung der Ferienhäuser Geli 1, Geli 2, Geli 3, Geli 4 und Geli 5 zu Wohnzwecken in 17459 Koserow, 17440 Hollendorf und 17440 Kröslin, mit dem Zweck der Beherbergung von Feriengästen.
2. Vertrag- Anmeldung, Abschluss, Vertragspartner und Verjährung
Der Feriengast hat die Möglichkeit beim Vermieter eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage sowie ein unverbindliches Preisangebot einzuholen.
Der Beherbergungsvertrag über das jeweilige Ferienhaus kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung seitens des Vermieters beim Feriengast zustande. Er ist somit verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist. Diese ist 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung an den Vermieter zu überweisen. Weitere Zahlungstermine stehen in der Rechnung / Buchungsbestätigung.
Der Gast muss volljährig sein.
Das Ferienhaus wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Beherbergungsvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Alle Ansprüche des Feriengastes wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung sind spätestens innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Abreisetermin gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Dies muss schriftlich geschehen.
3. Leistungen und Preise
Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Feriengast gebuchte Ferienhaus im gewünschten Reisezeitraum für diesen bereitzuhalten und alle gebuchten Leistungen zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Feriengast zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Mietpreises. Der vereinbarte Mietpreis ist der Endpreis. Vor Ort fallen keine weiteren Kosten an, außer für auf Wunsch des Gastes hinzugebuchte Wäschepakete ( siehe unter Bettwäsche / Handtücher ) und bei Benutzung der Waschmaschinen in den Häusern Geli 4, Geli 5.
In dem vereinbarten Mietpreis für Geli 4 und Geli 5 sind alle anfallenden Nebenkosten ( z.B. für Kaution. Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Müll enthalten ).
In den Monaten April, Mai, September und Oktober wird für die Ferienhäuser Geli 1 und Geli 2 im Seebad Koserow, sowie Geli 3 in Hollendorf nur der Stromverbrauch für die elektrischen Heizkörper gesondert abgerechnet. Alle anderen Stromkosten sowie die sonstigen Nebenkosten sind auch in diesen Monaten in den Häusern 1 bis 3 im Mietpreis enthalten.
Weiterhin inbegriffen sind folgende Leistungen:
- Küchenausstattung ( Geschirr-/Spültücher, Spülmittel, Küchenrollen, Spülmaschinentabs, Filtertüten )
- WLAN in Geli 4 und Geli 5
- 2 PKW-Stellplätze
- Kinderreisebett und Hochstuhl in den Häusern Geli 4 & Geli 5
- Terrassenausstattung, Spiel- und Freizeitgeräte, Außengrillgeräte
- Futterschüsseln für Haustiere vor Ort
- alle Betten sind mit Bettlaken bezogen
Zusätzlich hinzubuchbar sind: ( bitte vor Anreise mitteilen ob erwünscht )
- Bettwäsche für 12 € / Person
- Dusch- und Handtücher für 8 € / Person
Bei Nutzung der Waschmaschinen in Geli 4 & Geli 5 werden 2 € / Waschgang berechnet. Vor Ort gibt es eine Kasse des Vertrauens.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Gast im Ferienhaus Geli 4 zahlt an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 EURO. Wird die Kaution gemäß Punkt 4 mit einem Mehraufwand für die Endreinigung verrechnet, so erhält der Mieter den um den Mehraufwand verminderten Kautionsbetrag zurück. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Gast zurückerstattet.
4. Rechte und Pflichten der Feriengäste
Ihr Ferienhaus steht am Anreisetag ab 16 Uhr zu Ihrer Verfügung. Der Gast wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen. Auf eine Inventarliste wird verzichtet.
Wir müssen leider darauf bestehen, dass Sie am Tag der Abreise Ihr Ferienhaus bis 10 Uhr verlassen haben.
Am Abreisetag wird der Gast das Mietobjekt im durchgesaugten Zustand übergeben. Dabei hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirres / Geschirrspüler leeren , den Kühlschrank leeren und auswischen, Entsorgen aller übrig gebliebenen Lebensmittel, ggf. den Backofen und Holzkohlegrill reinigen, Entleeren der Mülleimer und Verbringen des Mülls nach Trennung in die auf dem Grundstück befindlichen Abfalltonnen, Hundekot vom Grundstück entfernen. Sollte das Ferienhaus übermäßig verschmutzt sein, so wird eine dem Mehraufwand entsprechende zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben, die mit der Kaution verrechnet wird.
Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.
5. Hausordnung
Die Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In den Zeiten von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sollte es etwas ruhiger zugehen, Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Das Aufstellen von Swimmingpools sowie großen Planschbecken auf den Grundstücken der Ferienhäuser ist nicht erlaubt.
Das Aufladen von elektrischen Fahrzeugen, wie Fahrräder und E-Autos ist nicht möglich und erlaubt.
Wir bitten die Hundehalter darauf zu achten, dass der Hundekot täglich vom Grundstück entfernt wird. Es ist nicht erlaubt die Hunde in den Ferienhäusern allein und unbeaufsichtigt zurückzulassen und in den Betten der Ferienhäuser schlafen zu lassen.
Die Gäste behandeln das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Gast soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
Die Gäste sind verpflichtet den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
6. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Reiserücktrittskosten des Mieters:
bis 6 Wochen vor Reiseantritt: 10 % des Mietpreises
bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 20 % des Mietpreises
bis 3 Wochen vor Reiseantritt: 40 % des Mietpreises
bis 2 Wochen vor Reiseantritt: 70 % des Mietpreises
bis 10 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Mietpreises
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Dafür erhebt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
7. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. Bei erheblicher Missachtung der Hausordnung nach Punkt 5. und erfolgter konkreter Abmahnung durch den Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Ende der Mietzeit ohne Mietersatzanspruch gekündigt werden.
8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände und höherer Gewalt
Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn das Ferienhaus durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung ), für Fremdleistungen Dritter, unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, vorübergehende Versorgungsausfälle wie Elektrizität, Wasser, TV, Lärm durch Baustellen etc.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub auf der Insel Usedom und einen wunderschönen Aufenthalt in unseren Ferienhäusern !